Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Entrümpelung und Räumung, Objektservice und Gebäudepflege und Gartenpflege

 

  • 1 Geltungsbereich (Wann gelten die AGB und mit welcher rechtlichen Grundlage)
  1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle zwischen der MM Haus- & Objektservice und einer Privatperson im Sinne des § 13 BGB oder einem Unternehmen im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend „Kunde“) angebahnten und / oder abgeschlossenen Vertrages über Dienstleistungen im Sinne des § 2 dieser AGB.
  2. Sollte eine Regelung dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der AGB im Übrigen nicht.

 

  • 2 Art und Umfang der Dienstleistungen (Vertragsgegenstand)
  1. Art der Dienstleistungen: MM Haus- & Objektservice erbring für den Kunden Dienstleistungen in den Bereichen Entrümpelung und Räumung, Objektservice und Gebäudepflege und Gartenpflege. Hierzu gehören unter anderem die Entrümpelung und Entkernung von Objekten, Wohnungsauflösungen, Demontage von Möbeln und Einbauküchen, Entfernung nicht tragender Boden- und Wandbeläge, Kehr- und Reinigungsdienste, Winter- und Streudienst, Gartenpflege, Heckenschnitt, Rasenmähen sowie Reinigung von Außenflächen und Wegen.
  2. Umfang der Dienstleistungen: Der Umfang der von MM Haus- & Objektservice zu erbringenden Dienstleistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Angebot von MM Haus- & Objektservice.
  3. MM Haus- & Objektservice erbringt die Dienstleistungen gemäß den vertraglichen Vereinbarungen, diesen AGBs sowie der Leistungsbeschreibung im Angebot von MM Haus- & Objektservice.
  4. Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung in der Leistungsbeschreibung trägt grundsätzlich der Kunde die Projekt- und Erfolgsverantwortung. Sofern jedoch werkvertragliche Leistungen Gegenstand der vertraglichen Vereinbarung sind, liegt die Erfolgsverantwortung bei MM Haus- & Objektservice.
  5. MM Haus- & Objektservice erbring die Dienstleistung durch Personal, das für die Erbringung der vereinbarten Leistungen qualifiziert ist.

 

  • 3 Laufzeit, Ort der Tätigkeit
  1. Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem vertraglich vereinbarten Zeitraum.
  2. Der Ort der Leistungserbringung ist der Sitz des Kunden, welcher im jeweiligen Vertrag genannt ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

 

  • 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
  1. Der Kunde ist verpflichtet MM Haus- & Objektservice in angemessenem Umfang bei der Erbringung seiner vertraglichen Leistungen zu unterstützen. Insbesondere hat der Kunde MM Haus- & Objektservice zur Erfüllung der Dienstleistung zum vereinbarten Zeitpunkt Zugang zu den erforderlichen Objekten zu verschaffen, Informationen über die Objekte auf Anfrage vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und entsprechend der vertraglichen Vereinbarung benötigtes Material zur Verfügung zu stellen.
  2. Darüberhinausgehende Mitwirkungsleistungen bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

 

  • 5 Vergütung (Zahlungsbedingungen)
  1. Die Leistungen der MM Haus- & Objektservice werden entweder auf Basis eines Stundenpreises oder eines Pauschalpreises erbracht. Die Vergütungsmodalität ergibt sich je nach Art der Dienstleistung aus dem Angebot der MM Haus- & Objektservice.
  2. Reisezeiten gelten als Arbeitszeiten. Zusätzliche Reisekosten, wie etwa Hotelkosten, können nach vorheriger Absprache gesondert vergütet werden.
  3. Rechnungen werden in elektronischer sowie in Papierform übermittelt. Die Zahlung hat innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt einer zugegangenen Rechnung (elektronische oder in Papierform) auf dem Konto der MM Haus- & Objektservice einzugehen, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde. Sofern ein Pauschalpreis vereinbart wurde, ist dieser innerhalb von 14 Tagen nach vollständiger Erbringung der Dienstleistung und Zugang einer prüffähigen Rechnung fällig.

 

  • 6 Zusammenarbeit der Vertragspartner
  1. Der Kunde wird Wünsche wegen der zu erbringenden Dienstleistungen ausschließlich an den von MM Haus- & Objektservice benannten verantwortlichen Ansprechpartner übermitteln. Im Übrigen ist der Kunde dem von MM Haus- & Objektservice eingesetzten Personal nicht weisungsbefugt. Die von MM Haus- & Objektservice eingesetzten Mitarbeiter treten in kein Arbeitsverhältnis zu dem Auftraggeber, auch dann nicht, wenn sie Leistungen in dessen Räumen erbringen.
  2. Bei der Auswahl von Mitarbeiter wird MM Haus- & Objektservice die Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen.
  3. Verstößt eine von MM Haus- & Objektservice zur Vertragserfüllung eingesetzte Person wiederholt gegen wesentliche vertragliche Pflichten, so ist der Kunde berechtigt, deren Austausch zu Lasten von MM Haus- & Objektservice zu verlangen.

 

  • 7 Änderung der Dienstleistung
  1. Der Auftraggeber kann nach Vertragsschluss jederzeit Änderungen des Leistungsumfangs im Rahmen der Leistungsfähigkeit von MM Haus- & Objektservice verlangen, es sei denn, dies ist für den Auftraggeber unzumutbar.
  2. MM Haus- & Objektservice hat das Änderungsverlangen des Kunden zu prüfen und ihm innerhalb von 10 Arbeitstagen mitzuteilen, ob das Änderungsverlangen unzumutbar oder nicht durchführbar ist. Ist es zumutbar und durchführbar, teil MM Haus- & Objektservice dem Kunden gleichzeitig den voraussichtlichen Realisierungsaufwand sowie die Auswirkungen auf den geplanten Zeitplan und die vereinbarte Vergütung mit. Der Kunde wird binnen 10 Arbeitstagen entweder den Änderungsauftrag erteilen oder ablehnen.
  3. Kommt die angefragte Anpassung der vertraglichen Vereinbarungen nicht innerhalb der genannten Fristen zustande, so werden die Arbeiten auf der Grundlage des unveränderten Vertrages weitergeführt.

 

  • 8 Leistungsstörungen (Zahlungsverzug)
  1. Wird eine dienstvertragliche Leistung nicht vertragsgemäß oder fehlerhaft erbracht und hat MM Haus- & Objektservice dies zu vertreten, so ist MM Haus- & Objektservice verpflichtet, diese Dienstleistung ohne Mehrkosten für den Kunden innerhalb angemessener Frist vertragsgemäß zu erbringen, soweit der Kunde die nicht vertragsgemäße Erbringung unverzüglich, spätestens innerhalb von 2 Wochen ab Kenntnis, gerügt hat.
  2. Erbringt MM Haus- & Objektservice die dienstvertragliche Leistung aus von ihm zu vertretenden Gründen innerhalb einer von dem Kunden zu setzenden angemessenen Nachfrist in wesentlichen Teilen nicht, ist der Kunde zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. In diesem Falle kann MM Haus- & Objektservice die Vergütung, für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung aufgrund des Vertrages erbrachten Leistungen, beanspruchen.
  3. Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug behält MM Haus- & Objektservice sich nach angemessener Mahnung und Erforderlichkeit vor Dritte mit der Eintreibung der Forderung zu beauftragen und die entstehenden Kosten hierfür ebenfalls vom Kunden zu verlangen oder rechtliche Schritte einzuleiten.

 

  • 9 Haftung des Auftragnehmers (Gewährleistung?)
  1. MM Haus- & Objektservice steht dafür ein, dass ihre Mitarbeiter und die eingesetzten Unterauftragnehmer nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere unter Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG) vergütet werden.
  2. Die Haftung von MM Haus- & Objektservice für durch einfache oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Schäden aus der Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder des Lebens.
  3. In allen anderen Fällen haftet MM Haus- & Objektservice unbegrenzt, soweit nicht gesetzlich eine Haftungshöchstsumme bestimmt ist.

 

  • 11 Verjährung

Die Verjährungsfristen der Ansprüche aus diesen AGB richten sich nach den gesetzlichen Verjährungsvorschriften.

 

  • 12 Sonstiges (Vertragssprache, Gerichtsstand)
  1. Der Vertrag und seine Änderungen sowie alle vertragsrelevanten Erklärungen bedürfen der Textform. Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall statt der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung vereinbaren, die der unwirksamen Bestimmung sowohl wirtschaftlich als auch rechtlich möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt im Falle einer unbeabsichtigten Regelungslücke im Vertrag.
  4. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten der Parteien aus oder anlässlich der Geschäftsbeziehung ist der Sitz von MM Haus- & Objektservice, soweit nicht das Gesetz einen anderen Gerichtsstand zwingend vorschreibt.